Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Karsten Beneke – bps-Gronau.de
Brandschutz, Prävention & Sicherheit
Im Rosenhagen 2
31028 Gronau (Leine)

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Karsten Beneke, bps-Gronau.de – Brandschutz, Prävention & Sicherheit. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
  2. Vertragsgegenstand
    Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Brandschutz, Prävention und Sicherheit. Dazu gehören unter anderem:
    – Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen
    – Brandschutzbegehungen
    – Gefährdungsbeurteilungen
    – Beratung zu organisatorischen und technischen Brandschutzmaßnahmen
    – Unterweisungen und Schulungen
    – Dokumentation brandschutzrelevanter Vorgänge
    – Unterstützung bei behördlichen Prüfungen und Audits
    – Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016 und BetrSichV
    – Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601 und ASR A1.3
    – Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen gemäß DIN 14095 und behördlichen Vorgaben
    Ein bestimmter Erfolg oder eine behördliche Abnahme wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne und Zugänge bereit.
    Er informiert den Auftragnehmer unverzüglich über brandschutzrelevante Änderungen.
    Er sorgt für die Teilnahme seiner Beschäftigten an Schulungen und stellt vollständige Teilnehmerlisten bereit.
    Für Leiterprüfungen stellt der Auftraggeber sicher, dass alle Leitern und Tritte gekennzeichnet, zugänglich und prüffähig sind.
    Unterbleibt eine Mitwirkung, kann der Auftragnehmer entstehenden Mehraufwand gesondert berechnen.
  4. Leistungsumfang und Änderungen
    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
    Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform.
    Der Auftragnehmer darf Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen lassen.
  5. Vergütung
    Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stundensatz, Tagessatz oder Pauschalpreis.
    Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
    Zusatzleistungen, Mehraufwand oder behördlich bedingte Nacharbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
    Reisezeiten, Fahrtkosten, Materialkosten und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet.
    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  6. Haftung
    Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
    Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    Keine Haftung besteht für Schäden, die auf unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Unterlagen, Pläne oder Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind.
    Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Umsetzung aller empfohlenen Brandschutzmaßnahmen sowie für die ordnungsgemäße Anbringung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen.
    Für Schäden oder Unfälle, die aus der Nichtumsetzung festgestellter Mängel bei Leiterprüfungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
    Die Haftung für behördliche Maßnahmen, Bußgelder oder Brandschäden aufgrund nicht umgesetzter Maßnahmen ist ausgeschlossen.
  7. Dokumentation, Urheberrecht und Nutzungsrechte
    Der Auftragnehmer erstellt Dokumentationen nach bestem Wissen und gemäß geltenden Vorschriften.
    Alle Rohdaten, Arbeitsdateien, CAD-Dateien, editierbaren Pläne, Entwürfe und Quelldateien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
    Vertragsgegenstand ist ausschließlich die finale, nicht editierbare PDF-Version der erstellten Dokumente.
    Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung und zur Vorlage bei Behörden.
    Eine Bearbeitung oder Weitergabe zu Bearbeitungszwecken ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
  8. Leiterprüfung
    Die Prüfung erfolgt gemäß DGUV Information 208-016, BetrSichV und den anerkannten Regeln der Technik.
    Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Leitern und Tritte zugänglich, gekennzeichnet und prüffähig sind.
    Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll (PDF) dokumentiert.
    Für die Umsetzung der festgestellten Mängel ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
  9. Behördenkommunikation
    Der Auftragnehmer handelt nicht als Vertreter des Auftraggebers gegenüber Behörden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
    Begleitungen, Stellungnahmen oder behördliche Termine werden gesondert berechnet.
  10. Datenschutz
    Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Der Auftragnehmer hält die DSGVO und das BDSG ein.
  11. Vertraulichkeit
    Der Auftragnehmer behandelt alle betrieblichen Informationen vertraulich.
  12. Termine und Fristen
    Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
    Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder unvorhersehbare Umstände berechtigen zur Terminverschiebung.
  13. Vertragsdauer und Kündigung
    Verträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
    Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  14. Schlussbestimmungen
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.